Ein Archivschrank in der Karlsruher Redaktion des Südwestrundfunks. Er enthält seit Jahrzehnten die gleichen Bilder: Rohmaterial für kurze redaktionelle Beiträge im Fernsehen für Nachrichten- und Magazinsendungen. Berichtet wird über Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. Bilder von der Verhandlung selbst müssen fehlen. Denn die Verhandlungen des Gerichtes sind zwar meist öffentlich, doch Bild- und Tonaufnahmen von Prozesstagen sind in Deutschland nicht gestattet. Das Verbot gilt jedoch nicht für die Nebenschauplätze. Die Kamerapositionen bleiben immer die gleichen, die Fälle sind immer anders.
Ein Archivschrank in der Karlsruher Redaktion des Südwestrundfunks. Er enthält seit Jahrzehnten die gleichen Bilder: Rohmaterial für kurze redaktionelle Beiträge im Fernsehen für Nachrichten- und Magazinsendungen. Berichtet wird über Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. Bilder von der Verhandlung selbst müssen fehlen. Denn die Verhandlungen des Gerichtes sind zwar meist öffentlich, doch Bild- und Tonaufnahmen von Prozesstagen sind in Deutschland nicht gestattet. Das Verbot gilt jedoch nicht für die Nebenschauplätze. Die Kamerapositionen bleiben immer die gleichen, die Fälle sind immer anders.